Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Websites mit KI-Assistent, KI-Assistenten auf bestehenden Websites (auch mit Angebotsfunktion) und individuelle Software-Projekte. Dienstle, Marcin Nowacki, Graf-Stadion-Str. 3, 74389 Cleebronn („Auftragnehmer“). Stand: 3. November 2026.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung, das Hosting und die Pflege von Websites, über KI-Assistenten auf Websites und über individuelle Software-Projekte zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen; wer ein Angebot annimmt, bestätigt, dass er für ein Unternehmen handelt und dazu berechtigt ist.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers gelten bis zu dem im Angebot genannten Datum, sonst 30 Tage ab Angebotsdatum. Angebote für kleine und mittlere Websites können automatisch durch den Bestell-Assistenten des Auftragnehmers erstellt werden; Grundlage sind die Angaben des Kunden und eine automatische Prüfung seiner bisherigen Website. Alle übrigen Angebote, insbesondere für KI-Assistenten, die Angebotsfunktion und Projekte, schätzt der Auftragnehmer nach Aufwand und prüft sie persönlich, bevor sie den Kunden erreichen.
  2. Der Kunde nimmt ein Angebot auf der Angebotsseite (Link oder QR-Code im Angebot) mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig beauftragen“ an. Ging das Angebot per E-Mail an den Kunden, kommt der Vertrag mit diesem Klick zustande. Erhielt der Kunde das Angebot per Brief, gibt er bei der Annahme seine E-Mail-Adresse an; der Vertrag kommt zustande, wenn er den Auftrag über den Link in der daraufhin gesendeten E-Mail bestätigt. Der Kunde kann ein Angebot auch per E-Mail unter Nennung der Angebotsnummer und der gewählten Option annehmen.
  3. Der Auftragnehmer bestätigt jeden Auftrag mit seinem Inhalt und diesen AGB per E-Mail. Der Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung, AGB) bleibt für den Kunden im Kundenbereich (§ 6) abrufbar.
  4. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Einrichtung aus technischen Gründen nicht möglich ist (z. B. kein Zugang zur Domain), kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten; es entstehen keine Kosten.

§ 3 Leistungen

  1. Website: Erstellung einer Website mit Texten und Bildern des Kunden im Umfang des Angebots (Optionen mit neuer Website), für Smartphones optimiert, mit HTTPS, Impressum- und Datenschutzseite nach Vorgaben des Kunden, zwei Korrekturrunden und Umzug auf die Domain des Kunden. Das Hosting der Website beim Auftragnehmer ist enthalten. Domain und E-Mail bleiben beim bisherigen Anbieter des Kunden; geändert wird nur der DNS-Eintrag für die Website. Auf Wunsch wird die Website zum gleichen Preis beim Hosting-Anbieter des Kunden betrieben; der Kunde stellt dafür den Zugang bereit. Der KI-Assistent läuft in jedem Fall auf dem Server des Auftragnehmers in Deutschland.
  2. KI-Assistent: Ein Chat auf der Website des Kunden, der Fragen von Besuchern aus den Inhalten des Kunden beantwortet, Anfragen aufnimmt, nachfragt, Fotos annimmt und jede Anfrage mit Zusammenfassung und Fotos per E-Mail an den Kunden schickt. Eingerichtet mit den Inhalten, Leistungen und auf Wunsch den Preisen des Kunden. Einmal im Monat prüft der Auftragnehmer die Website des Kunden auf widersprüchliche Angaben und teilt sie ihm per E-Mail mit (Konsistenz-Check); Änderungen an den Inhalten entscheidet der Kunde. Auf einer bestehenden Website wird der Assistent mit einer Zeile Code als eigenes Fenster eingebunden, ohne Zugriff auf die Website oder sonstige Daten des Kunden. KI-Antworten können fehlerhaft sein; der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Antwortqualität. Preisangaben des Assistenten sind unverbindlich, soweit nicht die Angebotsfunktion vereinbart ist.
  3. Angebotsfunktion: Wird sie vereinbart, bereitet der KI-Assistent aus Anfragen Angebote oder andere Dokumente nach den Preisen und Vorgaben des Kunden vor. Jedes vorbereitete Angebot geht zuerst an den Kunden; erst wenn er es prüft und freigibt, erhält es sein Kunde. Für Inhalt und Preise der freigegebenen Angebote ist der Kunde verantwortlich. Die im Angebot genannte Zahl vorbereiteter Angebote pro Monat ist inklusive (in der Regel 20); jedes weitere vorbereitete Angebot wird mit dem im Angebot genannten Betrag berechnet, auch wenn der Kunde es nicht freigibt. Nicht genutzte inklusive Angebote verfallen am Monatsende.
  4. Individuelle Projekte (z. B. ein KI-Assistent auf einer bestehenden Website oder die Anbindung an Systeme des Kunden): Das Angebot beschreibt die Arbeitsschritte, den geschätzten Aufwand und den Preis der Einrichtung. Mehraufwand über das Angebot hinaus wird nur berechnet, wenn der Kunde ihm vorher zugestimmt hat.
  5. Optionen: Das Angebot nennt Optionen mit je einer einmaligen Vergütung für die Einrichtung und einer monatlichen Gebühr: den KI-Assistenten für die bestehende Website und dazu eine neue Website, sowie die Angebotsfunktion als Erweiterung zu jeder Option. Der Kunde wählt bei der Annahme eine Option und gegebenenfalls die Erweiterung; ist deren Preis als „ab“ angegeben, wird er vor der Beauftragung individuell vereinbart. Die monatliche Gebühr umfasst Hosting, Betrieb, Sicherheits-Updates und die Aktualisierung des KI-Assistenten (bei einer vom Auftragnehmer betriebenen Website bei jeder Änderung, sonst monatlich zusammen mit dem Konsistenz-Check und auf Wunsch sofort), den Konsistenz-Check und die KI-Nutzung; bei Optionen mit neuer Website auch HTTPS-Zertifikat und kleine Änderungen.
  6. Partnerpreis: Ist im Angebot ein Partnerpreis genannt, gilt die günstigere monatliche Gebühr, solange im Chatfenster und, wenn der Auftragnehmer die Website erstellt, in deren Fußzeile ein dezenter Hinweis „KI-Assistent von Dienstle“ mit Link auf den Auftragnehmer steht. Der Kunde kann bei der Annahme darauf verzichten; dann gilt die reguläre monatliche Gebühr. Lässt er den Hinweis später entfernen, gilt sie ab dem folgenden Monat. Die einmalige Vergütung ist in beiden Fällen gleich.
  7. KI-Nutzung: Die KI-Nutzung ist in der monatlichen Gebühr enthalten, ausgelegt auf die im Angebot zugrunde gelegte Zahl von Kundengesprächen. Liegt sie über drei Monate deutlich darüber, kann der Auftragnehmer die Gebühr mit einer Frist von einem Monat anpassen; der Kunde kann dann zum selben Termin kündigen. Auf Wunsch nutzt der Kunde ein eigenes Konto bei einem KI-Anbieter seiner Wahl, den der Auftragnehmer unterstützt, und bezahlt die KI-Nutzung dann direkt.
  8. Tarife: Nennt das Angebot die Tarife „Pauschal“ und „nach Nutzung“, gilt der bei der Annahme gewählte. Im Tarif „Pauschal“ sind die im Angebot genannten Kundengespräche je Kalendermonat enthalten; jedes weitere kostet den im Angebot genannten Preis. Im Tarif „nach Nutzung“ kostet jedes Kundengespräch den im Angebot genannten Preis, zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr. Nicht genutzte Gespräche verfallen am Monatsende. Bei der Angebotsfunktion sind so viele Angebotsentwürfe je Monat enthalten wie im Angebot vereinbart (der vom Kunden genannte monatliche Durchschnitt); jeder weitere kostet den dort genannten Preis.
  9. Kostenlimit: Für nutzungsabhängige Kosten (Gespräche über das Inklusivvolumen hinaus bzw. im Tarif „nach Nutzung“) legt der Kunde bei der Annahme ein monatliches Kostenlimit fest; er kann es jederzeit per E-Mail ändern, wirksam spätestens am folgenden Werktag. Bei 80 % des Limits erhält er eine E-Mail. Ist das Limit erreicht, beginnt der Assistent bis zum Monatsende keine neuen Gespräche mehr und nennt Besuchern stattdessen die Kontaktdaten des Kunden; laufende Gespräche werden noch beendet. Über das Limit hinaus werden keine nutzungsabhängigen Kosten berechnet.
  10. Übersicht und Abrechnung: Der Kunde erhält jede Woche eine Übersicht per E-Mail mit der Zahl der Gespräche, den nutzungsabhängigen Kosten des laufenden Monats und den Gesprächen der Woche zum Nachlesen, und zum Monatsanfang die Abrechnung des Vormonats. Maßgeblich ist die Zählung im System des Auftragnehmers; Einwände kann der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach der Rechnung erheben.
  11. Ein Kundengespräch ist ein Chat eines Besuchers mit dem Assistenten, in dem der Assistent mindestens einmal geantwortet hat; ab der 21. Frage desselben Chats zählt er als weiteres Gespräch. Änderungen kosten je 29 € zzgl. USt.: ein Änderungsauftrag an der Website (er kann mehrere Punkte enthalten, auch eine einfache neue Seite mit Texten und Bildern, einen Button oder neue Informationen) und, gesondert, eine Änderung am Verhalten des KI-Assistenten. Die Aktualisierung des Wissens des Assistenten nach einer Änderung der Website ist immer enthalten, ebenso die Behebung von Fehlern des Auftragnehmers. Aufwendigere Erweiterungen, die nicht im Rahmen eines einfachen Änderungsauftrags umsetzbar sind (z. B. Shop, Online-Buchung, Anbindung anderer Systeme), bietet der Auftragnehmer gesondert an.
  12. Einführungsaktion: Bei Annahme eines Angebots bis zum 30.04.2027 sind in den ersten sechs Monaten ab der Annahme beliebig viele Änderungen an den Inhalten des KI-Assistenten und, bei Optionen mit neuer Website, der Website enthalten (Texte, Bilder, Preise, Leistungen, Öffnungszeiten, Wissen und Verhalten des Assistenten). Neue Funktionen, etwa ein Shop, Online-Buchung oder weitere Sprachen, bietet der Auftragnehmer gesondert an. Danach gilt der Preis von 29 € je Änderung (oben).
  13. Wünsche vor der Annahme: Teilt der Kunde vor der Annahme Änderungswünsche mit, prüft der Auftragnehmer, ob sie im Preis enthalten sind. Bestätigt er das in Textform, gehören sie zum Angebot bzw. zum Auftrag. Sind sie nicht enthalten, erhält der Kunde ein angepasstes Angebot; hat er bereits angenommen, kann er in diesem Fall kostenfrei zurücktreten.
  14. Texte für Impressum und Datenschutzerklärung liefert der Auftragnehmer als Vorlage; für deren rechtliche Richtigkeit ist der Kunde verantwortlich. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden und Abstimmung

  1. Nach dem Auftrag stimmt der Kunde alles für den Aufbau mit dem KI-Assistenten des Auftragnehmers ab (Link in der Auftragsbestätigung und im Kundenbereich) oder per E-Mail: Wünsche zum Entwurf, Texte, Bilder, Logo, Preise und Vorlagen für die Angebotsfunktion sowie die Domain. Er liefert diese Inhalte rechtzeitig, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftrag. Zugangsdaten und Passwörter gibt der Kunde nie im Chat an, sondern auf dem Weg, den der Auftragnehmer ihm nennt.
  2. Liegt alles vor, geht eine Website in der Regel innerhalb von zwei Werktagen online. Termine sind Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt sind; verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sie sich entsprechend.
  3. Der Kunde versichert, an allen gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Website bzw. den Assistenten zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Tagen und teilt Mängel in Textform (z. B. per E-Mail oder im Kundenbereich) mit.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie online stellt bzw. nutzt oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel meldet. Mit der Abnahme beginnt der Betrieb („Start“).

§ 6 Kundenbereich und spätere Änderungen

  1. Im Kundenbereich (dienstle.de/kunde/) sieht der Kunde seine Aufträge mit Angebot und Abstimmungen und teilt dem KI-Assistenten des Auftragnehmers Änderungswünsche und Fragen mit. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Link, den der Auftragnehmer an die E-Mail-Adresse des Auftrags schickt. Der Kunde hält den Zugang zu diesem E-Mail-Konto geschützt und meldet eine neue E-Mail-Adresse per E-Mail.
  2. Ein Änderungswunsch im Kundenbereich ist eine Anfrage, noch kein Auftrag. In der gewählten Option enthaltene Änderungen führt der Auftragnehmer ohne weiteres aus. Kostenpflichtige Änderungen führt er erst aus, wenn der Kunde sie nach Nennung des Preises beauftragt hat, etwa mit der Schaltfläche „An Dienstle senden“ im Kundenbereich; sie werden mit der nächsten Monatsgebühr abgerechnet.

§ 7 Geld-zurück-Garantie

  1. Nennt das Angebot eine Geld-zurück-Garantie für eine Einrichtung (z. B. für den KI-Assistenten oder die Angebotsfunktion), kann der Kunde innerhalb der dort genannten Frist (in der Regel 60 Tage) nach dem Start ohne Angabe von Gründen in Textform von diesem Teil des Vertrags zurücktreten.
  2. Der Auftragnehmer erstattet dann die Vergütung für diese Einrichtung vollständig innerhalb von 14 Tagen bzw. berechnet sie nicht; der Betrieb dieses Teils endet. Bis dahin angefallene monatliche Gebühren, zusätzliche Kundengespräche und vorbereitete Angebote bleiben geschuldet. Andere Teile des Vertrags, z. B. die Website, bleiben bestehen.

§ 8 Preise, Zahlung, Laufzeit

  1. Es gelten die Preise des Angebots zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Die einmalige Vergütung wird erst nach Abnahme berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung zahlbar.
  3. Monatliche Gebühren beginnen mit dem Monat nach Abnahme und werden monatlich im Voraus berechnet, wahlweise per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Zusätzliche Kundengespräche und vorbereitete Angebote werden im Folgemonat berechnet.
  4. Alle Optionen sind ohne Mindestlaufzeit und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar; dann enden der Betrieb des Assistenten und das Hosting der Website.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf der Auftragnehmer nach Mahnung die Website und den Assistenten bis zur Zahlung abschalten.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  3. Für Ausfälle von Servern, Netzen oder Diensten Dritter (z. B. Rechenzentrum, KI-Anbieter, E-Mail-Dienst) haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.

§ 10 Rechte an der Website

  1. Nach vollständiger Zahlung der Einrichtung erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht, die Website für eigene Zwecke zu nutzen. Auf Wunsch erhält er die Dateien der Website, auch nach dem Ende des Vertrags, um sie selbst zu betreiben. Der KI-Assistent läuft nur auf dem Server des Auftragnehmers.
  2. Inhalte, Preise und Vorlagen des Kunden bleiben seine; der Auftragnehmer nutzt sie nur für diesen Vertrag.
  3. Der Auftragnehmer darf die Website mit Namensnennung als Referenz zeigen, sofern der Kunde nicht widerspricht.

§ 11 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer beim Hosting oder beim KI-Assistenten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der folgende Vertrag über Auftragsverarbeitung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Heilbronn.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Vertrag über Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und Dienstle, Marcin Nowacki („Auftragsverarbeiter“).

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter hostet die Website des Verantwortlichen und betreibt dessen KI-Assistenten, auf Wunsch mit Angebotsfunktion. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag.

2. Art der Daten und betroffene Personen

VerarbeitungDatenBetroffene
HostingIP-Adressen, Server-LogfilesBesucher der Website
KI-AssistentChatverlauf, Angaben zum Auftrag (z. B. Ort, Maße), Fotos, Name, Telefon und E-Mail-Adresse, soweit angegebenKunden und Interessenten des Verantwortlichen
Angebotsfunktionzusätzlich die vorbereiteten Angebote mit Namen, Anschrift und Angaben der EmpfängerKunden und Interessenten des Verantwortlichen

Fotos werden ohne Metadaten (z. B. ohne Standort) gespeichert und wie die Anfragen spätestens nach 90 Tagen gelöscht; die E-Mail-Adresse des Besuchers wird nicht an das KI-Modell übermittelt.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; Weisungen erfolgen in der Regel per E-Mail oder im Kundenbereich.
  2. Vertraulichkeit aller Personen, die Zugriff auf die Daten haben.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Abschnitt 6).
  4. Unterstützung des Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener und bei Meldungen nach Art. 33 und 34 DSGVO; Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden.
  5. Nach Vertragsende Löschung oder Rückgabe aller Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  6. Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten auf Anfrage.

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt folgenden Unterauftragsverarbeitern zu. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt; der Verantwortliche kann widersprechen. Nutzt der Verantwortliche ein eigenes Konto bei einem KI-Anbieter, ist dieser Anbieter sein eigener Vertragspartner und kein Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters.

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt
STRATO GmbH, BerlinServer (Rechenzentrum)Deutschland
Anthropic PBC, San FranciscoKI-Modell für den Assistenten, wenn die KI-Nutzung im Angebot enthalten ist (über das Konto des Auftragsverarbeiters)USA, auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln
Heinlein Hosting GmbH (mailbox.org), BerlinVersand der Anfragen und Angebote per E-MailDeutschland

5. Rechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche darf die Einhaltung dieses Vertrags nach vorheriger Ankündigung kontrollieren, in der Regel durch Einsicht in Unterlagen.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen